verkauf von Eintritskarten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Hallo
    Unser Verein möchte eine Jahresabschlussfeier ( Tanzvergnügen ) machen. Da das Geld nicht reicht möchten wir von unseren Mitgliedern einen kleinen Betrag nehmen und von den Gästen ebenfalls aber etwas mehr ! Unsere Satzung sagt dazu nichts aus . Können wir das so einfach machen , wie muss das erfasst und abgerechnet werden und muss der volle Betrag auch wieder ausgegeben werden ? Könnte mann das auch über eine Umlage machen weil wir im nächsten Jahr 30 Jähriges bestehen haben und das auch finanzieren möchten ? oder ist eine Beitragserhöhung besser ??

    hbaumann hbaumann

    Sie sollten das Ganze nicht Tanzvergnügen nennen, sondern Jahresabschlussveranstaltung zur Ehrung von besonders aktiven und erfolgreichen Vereinsmitgliedern. Dann können Sie auch im Vorfeld eine Umlage beschließen. Bedenken Sie aber, dass es für die Erhebung von Umlagen bestimmte Festlegungen in der Satzung geben muss – z.B. die max. Höhe.

    Anderenfalls können Sie natürlich auch von den Mitgliedern einen kleinen Zuschuss erheben – z.B. in Form von Eintrittskarten (von den Nichtmitgliedern ja sowieso). Diese Einnahmen sind aber steuerpflichtig und müssen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gebucht werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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