Verkleinerung des Vorstandes sinnvoll?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 6 months von  knabbe.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingogni

    Hallo liebe Experten.

    Ich bin Vorsitzender eines Fördervereins und wir planen derzeit eine Satzungsänderung und die Verkleinerung des Vorstandes.

    Derzeit heißt es zusammengefasst:

    Er besteht aus Vorsitzenden, stellv Vorsitzender und Kassenwart.
    Vorstand gem §26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende und der Kassenwart.
    Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

    Da bei der letzten Wahl nur schwer ein Kassenwart gefunden werden konnte und dieser dies nun auch nur auf dem Papier ist, soll der vorstand verkleinert werden.

    Angedacht ist:

    Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal drei Mitgliedern.
    Die MV entscheidet über die Anzahl.
    Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach außen gemeinsam (oder besser einzelvertretungsberechtigt?)

    Problem ist… Wenn nur zwei Personen im Vorstand sind… Wie die Beschlüsse gefasst werden.
    Bei Stimmengleichheit könnte die Stimme des 1.Vorsitzende entscheiden. Allerdings könnte dann auch direkt ein 1 Personen Vorstand gebildet werden.

    Oder gibt es noch andere sinnvolle Regelungen die uns in unsere Falle hilfreich sein könnten.

    Danke schon mal für eure Tipps

    Kein Profilbild vorhanden Ingogni

    Hmm.. Keiner der Experten einen Rat?

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    Kein Profilbild vorhanden knabbe

    Moin,
    mein dringender Vorschlag:
    zwei Vorstandsmitglieder und beide allein vertretungsberechtigt!
    Wenn einer ausfällt, kann der andere weiterarbeiten.
    Ich sehe keinen Sinn darin, die MV über die Anzahl beschließen zu lassen; wozu?
    Falls dann doch drei Leute im Vorstand, dann auch jeder einzeln vertretungsberechtigt,
    Viel Erfolg.
    J. Knabbe

    Kein Profilbild vorhanden Ingogni

    Danke dir für deine meint.

    Wie siehst du das „Problem“ mit den Beschlüssen bei nur 2 Mitgliedern?

    Kein Profilbild vorhanden knabbe

    Moin,
    im Normalfall wird es aufgrund des hoffentlöich bestehenden Vertrauens wohl so sein, dass die beiden sich immer miteinander abstimmen.
    Die Regelung, dass jeder allein handeln darf, ist ja nur für den Notfall.

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