Verpflegungskosten auswärtiger Wettkampf

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    Wenn ein Trainer auf einem mehrtägigen Wettkampf ist, kann ich ihm dann die tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten zahlen, oder erhält er nur die Verpflegungspauschale abzügl. Frühstückspauschale 4,80 € ?

    hbaumann hbaumann

    Bei einer Auswärtsreise können dem Übungsleiter neben seiner Vergütung auch Reisekosten erstattet werden.

    Pro Kalendertag:
    6,- € bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden,
    12,- € bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Stunden,
    24,- € bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden.

    Übernachtungskosten können entsprechend der Rechnung erstattet werden – abzüglich des ausgewiesenen Frühstücks. Ist es aus der Rechnung nicht ersichtlich, werden pauschal 4,80 € abgezogen.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

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