Hallo Lisa,
die Antwort lautet schlicht und ergreifend ja. Sie dürfen Wahlleiter sein und sich auch selbst wählen lassen. Das Verfahren ist korrekt.
Es wird aber meistens nicht so gehandhabt. Oft wird es so gemacht, dass der Versammlungsleiter die Leitung der Versammlung an eine andere Person abgibt, die dann die Wahl leitet und der oder die Gewählte die Leitung dann wieder übernimmt.
Wie gesagt, so muss es aber nicht sein.
Was die Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters betrifft, finden Sie einen informativen Artikel im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden, Ausgabe Januar/Februar 2012 „Mitgliederversammlung erfolgreich leiten““.
Viele Grüße
IC „