Guten Morgen,
innerhalb des Vereinsrechts ist die Vertrauensfrage nicht definiert.
In einer Mitgliederversammlung steht es jedoch jedem Vorstandsmitglied frei, die Vertrauensfrage zu stellen. Dafür gibt es keine festgelegte Formulierung.
Das kann in der ganz einfachen schriftlichen Befragung einmünden: Sind Sie mit meiner Vorstandstätigkeit einverstanden? Wird dem Vorstandsmitglied durch die Mitgliederversammlung das Vertrauen nicht ausgesprochen, d.h. sie ist mit der Amtsführung des Vorstandsmitglieds nicht einverstanden, so hat das keine rechtliche Relevanz. Die Abwahl des Vorstandsmitglieds ist aber erst möglich in einer außerordentlich einzuberufenden MV, die zwei Wochen vorher bekannt gegeben werden muss und in der der neue Vorstand gewählt wird.
Bei allen juristischen Spitzfindigkeiten, ist jedoch dem Vorstandsmitglied, dem das Misstrauen ausgesprochen worden ist, der Rücktritt anzuraten.
Freundliche Grüße
I. Cziudaj