Vorstand handlungsunfähig

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  Paule.
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    Noch eine Zusatzfrage. Wie bereits erwähnt der Vorstand besteht lt. Satzung aus:
    1. Vorsitzenden
    2. Vorsitzenden
    Schriftfüher/Kassierer

    Was ist wenn auf der Gesamtmitgliederversammlung nur noch ein Vorstandsmitglied gewählt wird. Dann ist der Verein doch handlungunfähig?
    Dürfte dann der alte Vorstand ohne Neuwahl geschäftsführend im Amt bleiben bis zu einer neu einberufenenaußerordentlichen Gesamtmitgliederversammlung?

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