Ich finde es in unsere heutige Zeiten auch gut Beschlüsse per email zu fassen! Nach meinen Erfahrungen geht ihr dabei am besten so vor: 1. Den Antrag per EMail an die Vorstandsmitglieder schicken. 2. Die Vorstandsmitglieder drucken die E-Mail dann aus, unterzeichnen sie und senden sie per Post zurück. Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ob eine Bestätigung per Rückmail ausreicht, falls ein Mitglied gerichtlich gegen einen solchen Vorstandsbeschluss vorgeht, ist noch nicht durch die Rechtsprechung entschieden worden. Allerdings gibt es ein neues Urteil aus der Welt der Arbeitgeber, das besagt: Wenn ein Betriebsratsvorsitzender einen Widerspruch gegen eine Kündigung per E-Mail verschickt, reicht das aus, um das Gebot der Schriftlichkeit zu wahren. Denn dann reicht nach Meinung der Richter die Textform des § 126b aus. Das heißt, die Erklärung (= Abstimmung) muss in dauerhaft lesbarer Weise abgegeben sein, die Person des Erklärenden muss genannt und der Abschluss des Textes (also ein Abschlusssatz à la „Mit freundlichen Grüßen“) erkennbar sein.