Vorstandswechsel nicht angemeldet – Strafe?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Babette

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, es kennt sich nämlich niemand hier richtig aus.

    Ich bin seit einer Weile in einem gemeinnützigen Verein (Projekte zur Jugendarbeit usw.) tätig und habe neulich erfahren, daß die letzten Vorstandswechsel überhaupt nicht beim Vereinsregister angemeldet wurden. Jetzt ist die Frage, wie wir damit umgehen. Müssen die Vorständler mit einer Strafe rechnen oder gibt es nur eine Verwarnung? Es geht immerhin um mehrere Jahrgänge.

    Oder müssen wir damit rechnen, dass uns die Gemeinnützigkeit aberkannt wird oder schlimmeres?

    Davon abgesehen, scheint alles ganz korrekt gelaufen zu sein, da ist also nichts zu erwarten.

    Habt Ihr damit Erfahrungen? Gibt es Tips? Vielen Dank an alle Helfer!

    Babette

    hbaumann hbaumann

    Der momentan gewählte Vorstand muss sich so schnell wie möglich eintragen lassen. Damit kommt man wieder auf den aktuellen Stand.

    Sollte das Amtsgericht mitbekommen, dass sich der Vorstand seit Jahren nicht hat eintragen lassen, dann kann es durchaus ein Zwangsgeld gegen den aktuellen Vorstand verhängen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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