was ist bei einer Wegebezeichnung – Namensgebung zu beachten?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years von  i_cziudaj.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Inselblick

    Wir sind ein Kleingartenverin mit ca. 100 Parzellen – Pachtland. Wir haben einen Hauptweg und 10 Nebenwege. Nun gibt es Bestrebungen die Nebenwege mit einen Namen zuversehen. Was müssen wir als Vorstand dabei beachten.
    Kann jeder Name verwendet werden?
    Verkehrssicherungspflicht – Was ist beim aufstellen zu beachten? Größe usw. Stellt dieses Schild ein Bauwerk dar?
    Können sich die Anlieger eines Weges sich einen Namen geben oder muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag zusammen,
    ich nehme an, dass Ihr Kleingartenverein in Ihrer Region nicht der einzige ist, sondern mit anderen Kleingartenvereinen einem Stadtverband oder Gemeindeverband zugeordnet ist. Denn die direkte Anpachtung bei der Stadt durch Ihren Kleingartenverein wäre die Ausnahme.
    Der betreffende Stadtverband regelt im Außenverhältniss für Ihren Verein die juristischen Festlegungen mit der Stadt, so z.B. die Verkehrssicherungspflicht.
    In den von Ihnen angegebenen anderen Bereichen, so z.B. Schilderaufstellung und Namensgebung sind Sie im Innenverhältniss völlig frei. Sie können Straßenschilder für Ihre Nebenwege aufstellen, für die Sie dann auch frei die Namensgebung vornehmen. Die Namensgebung wird sich natürlich an den Gesetzen von Sitte und Anstand ausrichten müssen.
    Selbstverständlich müssen Sie zuerst bei den Mitgliedern wegen der Namensgebung für die Wege und der Schilderaufstellung um Konsenz bitten, der in einer Mitgliederversammlung hergestellt werden muss.

    Viele Grüße
    Inge C.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.