Guten Tag zusammen,
ich nehme an, dass Ihr Kleingartenverein in Ihrer Region nicht der einzige ist, sondern mit anderen Kleingartenvereinen einem Stadtverband oder Gemeindeverband zugeordnet ist. Denn die direkte Anpachtung bei der Stadt durch Ihren Kleingartenverein wäre die Ausnahme.
Der betreffende Stadtverband regelt im Außenverhältniss für Ihren Verein die juristischen Festlegungen mit der Stadt, so z.B. die Verkehrssicherungspflicht.
In den von Ihnen angegebenen anderen Bereichen, so z.B. Schilderaufstellung und Namensgebung sind Sie im Innenverhältniss völlig frei. Sie können Straßenschilder für Ihre Nebenwege aufstellen, für die Sie dann auch frei die Namensgebung vornehmen. Die Namensgebung wird sich natürlich an den Gesetzen von Sitte und Anstand ausrichten müssen.
Selbstverständlich müssen Sie zuerst bei den Mitgliedern wegen der Namensgebung für die Wege und der Schilderaufstellung um Konsenz bitten, der in einer Mitgliederversammlung hergestellt werden muss.
Viele Grüße
Inge C.