Was kostet die Eintragung zweier neuer Vorstände in NRW

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 11 months von  frank1101de.
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem den Vorstand unseres Förderrvereins übernommen und möchten uns nun pflichtgemäß im Vereinsregister eintragen lassen. Wir dachten, wir gehen dazu einfach zum bisherigen Notar und gut ist. Jetzt habe ich aber die letzten Kostennote gesehen und bin etwas entsetzt: Uns wurde vom Notar alleine für die letzte Änderung 120 EUR in Rechnung gestellt. Das wiederspricht den Gesamtkosten von 40 EUR, die ich hier im Forum gelesen habe.
    Berechnung waren 4 Vorgänge mit einem Geschäftswert von je 5.000 EUR (was weit über unserem jemals vorhandenen Gesamtvermögen liegt), dazu dann zwei Posten: Entwurf und elektronischer Versand. Geht das nicht billiger, zum Beispiel indem er nur nach Nr. 25100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG unsere Unterschriften beglaubigt? Auf welchem Formular muss er dies tun? Oder können wir das formlos aufnehmen und dann in seinem Beisein unterschreiben?

    Vielen Dank für jeden Input!
    Frank Wegner

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Der Preis wird schon seine Berechtigung haben. Wenn man z.B. mehrmals zum Notar musste, wird es entsprechend teurer. Ca. 40 Euro kostet lediglich eine Unterschriftsbeglaubigung.

    Sollten Sie also weiterhin Zweifel an dem Preis haben, können Sie sich auch an die Anwaltskammer wenden und dort nachfragen.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden frank1101de

    Es geht mir ja nicht darum, diese Rechnung anzufechten, sondern darum, die Kosten, die ja im Zweifel jährlich anfallen, zu minimieren. Der Plan wäre, ein Schriftstück analog dem im letzten Jahr vom Notar erstellten aufzusetzen und dann dieses nur noch beim Notar beglaubigen zu lassen. Dieses senden wir dann mit normaler Post an das zuständige Gericht. Da keine Gerichtsgebühren anfallen würden dann die Kosten bei etwa 40 EUR für die Unterschriftsbeglaubigung plus Porto liegen.

    Kein Profilbild vorhanden frank1101de

    Sehe ich das so richtig?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das müssen sie mit dem Notar besprechen bzw. das Amtsgericht fragen, ob es das so akzeptieren würde.

    H. Baumann

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