Webseiten Impressum – Postfach als (Vereins-)anschrift

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  FriedelVogt.
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    Hallo Leute,

    ich hab auf der Suche nach Mustern für unser Impressum festgestellt, daß viele Webseiten von Vereinen eine Postfachanschrift nutzen.

    Andererseits sagen Tipps zum Impressum regelmäßig, daß es eine ladungsfähige Anschrift sein muß.

    Anderseits wiederum gibt es für manche Vereine Gründe, warum eben gerade keine Wohnanschrift von den Vorständen gewünscht wird, weil der persönliche Datenschutz auf Grund von Gewalt gegen Vorstände ein triftiger Grund sein kann, oder die Zustellungssicherheit dies erfordert.

    Bekannterweise z.B. bei Frauenhäusern, aber dieser Schutz kann auch bei anderen Personenkreisen erforderlich sein, z.B. dann, wenn mehrere verschiedene Vorstände aufs zentrale Postfach Zugriff haben, es kein Vereinsbüro gibt, die Vorstände zu weit von einander weg wohnen und das zentrale Postfach die sicherste Zustellmöglichkeit darstellt, damit wichtige Post nicht untergeht, wenn Vorstände im Krankenhaus o.ä. länger abwesend sind.

    Da wir den Fall schon mehrfach hatten, daß wichtige Behördenpost untergegangen ist, weil die Postlieferung an den Hauptvorstand ging und dort unterging, wofür der Hauptvorstand leider auch nichts kann.

    Meine Frage daher:
    Wenn man möchte, daß das Postfach als ladungsfähige Vereinsanschrift gilt, was muß man dafür tun, bei welchen Behörden diese beantragen / bekanntgeben?

    LG

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo, bei solchen Fragen muss man sich immer an offizielle Stellen halten. Wenn du hier oder sonst wo etwas gelesen hast, was angeblich OK sein soll, nützt dir das im Streitfall nichts. Erste Adresse für solche Infos ist das Bundesinnenministerium. Das ist der Vereinsname und Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, die Rechtsform, die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach) des Vereins, einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer und das Vereinsregister mit Registernummer. Die Adressen der Vorstände müssen also nicht angegeben werden. Wenn der Verein kein eigenes Büro hat und auch sonst keine Postanschrift hat, bleibt nur die Möglichkeit, eine ladungsfähige Adresse zu mieten. Das sind die sogenannten Briefkastenfirmen. So eine Adresse kostet meist ab etwa 10€ pro Monat. Dabei muss man beachten, dass man dabei auch Büroräume (mit-)mieten muss. Eine Postanschrift mit Weiterleitung reicht nicht! Das hat das OLG München im Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen 29 U 8/17 festgestellt. Das macht die Suche nach so einer Adresse in manchen Gegenden schwierig. Bei gemeinnützigen Vereinen kann die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oft helfen. Es gibt z.B. Vereine, die habe ihre Adresse in einem Bürgerhaus. Die Post wird per Weiterleitung an den Vorstand geschickt. Und ein mal im Jahr findet im Bürgerhaus eine Mitgliederversammlung statt. Aber wie ihr das in eurem Fall lösen könnt, kann ich natürlich nicht beurteilen.

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