Hallo Leute,
ich hab auf der Suche nach Mustern für unser Impressum festgestellt, daß viele Webseiten von Vereinen eine Postfachanschrift nutzen.
Andererseits sagen Tipps zum Impressum regelmäßig, daß es eine ladungsfähige Anschrift sein muß.
Anderseits wiederum gibt es für manche Vereine Gründe, warum eben gerade keine Wohnanschrift von den Vorständen gewünscht wird, weil der persönliche Datenschutz auf Grund von Gewalt gegen Vorstände ein triftiger Grund sein kann, oder die Zustellungssicherheit dies erfordert.
Bekannterweise z.B. bei Frauenhäusern, aber dieser Schutz kann auch bei anderen Personenkreisen erforderlich sein, z.B. dann, wenn mehrere verschiedene Vorstände aufs zentrale Postfach Zugriff haben, es kein Vereinsbüro gibt, die Vorstände zu weit von einander weg wohnen und das zentrale Postfach die sicherste Zustellmöglichkeit darstellt, damit wichtige Post nicht untergeht, wenn Vorstände im Krankenhaus o.ä. länger abwesend sind.
Da wir den Fall schon mehrfach hatten, daß wichtige Behördenpost untergegangen ist, weil die Postlieferung an den Hauptvorstand ging und dort unterging, wofür der Hauptvorstand leider auch nichts kann.
Meine Frage daher:
Wenn man möchte, daß das Postfach als ladungsfähige Vereinsanschrift gilt, was muß man dafür tun, bei welchen Behörden diese beantragen / bekanntgeben?
LG