Weitergabe von Protokollen der Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months von  Tom.
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    Guten Tag.
    Der Vorstand hat Protokolle von Mitgliederversammlungen eines e.V. an Angestellte des Vereins, die nicht Mitglieder sind, gesendet.
    Ein Protokoll war ein Verlaufsprotokoll mit voller Namensnennung von Mitgliedern. Ein zweites Protokoll war ein Ergebnisprotokoll ohne Namensnennungen, Personen können aufgrund der beschriebenen Sachverhalte im Protokoll identifiziert werden.
    Ist dies erlaubt?
    Danke für ihre Hinweise.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nach meiner Auffassung sind Protokolle der MV vereinsinterne Angelegenheiten! Eine Weitergabe an Dritte Nichtvereinsmitglieder bedarf der Zustimmung der MV, Ausnahme Finanzamt bzgl. Steuer und Prüfung ob die Gelder zweckentsprechend ausgegeben wurden bzw. gem. Beschlusslage MV/Vorstand.
    Darüber hinaus hätten die Namen geschwärzt werden müssen, das dies eine so ein Verstoß gegen die DSGVO ist.

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