Wie vorgehen Spende ins Ausland?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 7 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden lm204

    Hallo!
    Mein Verein hat folgendes Problem: Wir möchten geflüchteten Menschen im EU-Ausland Geld, welches wir zu diesem Zweck gesammelt haben, zukommen lassen, damit sie ihre Miete, Nahrungsmittel etc. bezahlen können. Diese Menschen haben sich persönlich an uns gewandt, das Geld soll daher auch direkt an sie gehen. Ist es möglich, dass wir als Verein das Geld so verwenden und wenn ja, was müssen wir beachten? Aus der Abgabenordnung wurden wir leider nicht wirklich schlau.. Vielen Dank!

    Lena

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Was steht denn in eurer Satzung in Bezug Verwendungszweck des Vereines?

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    Kein Profilbild vorhanden lm204

    Vielen Dank für die Nachfrage!

    In der Satzung steht, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgt, insbesondere die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge etc.
    Mir macht etwas Sorge, dass in der Satzung auch steht, dass der Satzungszweck insbesondere verwirklicht wird durch die „Organisation und Durchführung und/oder Unterstützung von Hilfs- und Spendenprogrammen in Deutschland und der Europäischen Union für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Geflüchtete und Vertriebene aus *dem Land, dessen Flüchtlinge wir unterstützen möchten*“.
    Da wir aber unmittelbar Flüchtlinge in einem Nicht-EU-Land stützen möchten, ist das ein Problem?

    Liebe Grüße und Danke!
    Lena

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die EU unterstützt auch Flüchtlinge aus einem Nicht-EU-Land. Jetzt kann ich aber nicht sagen welche Länder diese Organisation unterstützt. Unterligen die Flüchtlinge, die ihr unterstützen wollt, den Kriterien dieser Organisation? Sind es politisch, rassisch oder religiös verfolgte Flüchtlinge?
    Wenn nein, dann dürft ihr es schon aus diesem Punkt nicht.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    ACHTUNG!! Wenn Ihr ein gemeinnütziger Verein seit, dürft ihr nur an gemeinnützige Organisationen/Vereine oder an mildtätige Organisationen, wie z.B. Kirche, spenden.
    Einzelnen geflüchteten Personen (=Privatpersonen) dürft ihr als gemeinnütziger Verein keine Spenden zukommen lassen. Ansonsten verliert Ihr die Gemeinnützigkeit.

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