In mittleren und größeren Vereinen sehen die Satzungen die Aufstellung eines Haushaltsplans ausdrücklich vor.
Er enthält eine erschöpfende Aufstellung der Mittel, die im Haushaltsjahr zur Verwirklichung der Vereinsziele voraussichtlich erforderlich sind. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes ist der Vorstand zuständig. Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es, den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan „festzustellen“, ihn also zu genehmigen.