- Der Verein wird nur dann in das Vereinsregister eingetragen, wenn die Satzung von mindestens sieben Mitglieder unterzeichnet worden ist.
- Der Vereins verliert seine Rechtsfähigkeit, wenn die Zahl der Mitglieder unter drei sinkt.

Mitgliederzahl
Die Zahl der Mitglieder wirkt sich in zwei Fällen gesetzlich aus: