Treuepflicht
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Inhaltsverzeichnis

Weder das Gesetz noch die Satzung enthalten Bestimmungen oder Regelungen über eine Treuepflicht

Mit dieser Treuepflicht ist nichts anderes gemeint, als dass jedes einzelnen Vereinsmitglied alles zu unterlassen hat, was das Ansehen oder den Zweck des Vereins schädigen könnte.

Diese Treuepflicht kann man auch als „passive Förderpflicht“ oder „Loyalitätspflicht“ bezeichnen

Durch die Begründung der Mitgliedschaft Ihrer Vereinsmitglieder erkennen diese den satzungsmäßigen Vereinszweck an. Die Vereinsmitglieder begeben sich also freiwillig in eine organisierte Zweckgemeinschaft und müssen demnach ihr Verhalten den durch den Vereinszweck zum Ausdruck gekommenen Vereinsinteressen unterordnen.

Inhalt und Umfang dieser Treuepflicht bestimmen sich nach:

  • der Art des Vereinszwecks
  • der inneren Geschlossenheit des Vereins
  • dem Grad der persönlichen Bindung und
  • der Personenbezogenheit des Mitgliedschaftsverhältnisses.

Achtung: Kritik an der Vereinspolitik oder an den Vereinsorganen stellt grundsätzlich keine Verletzung der Treuepflicht dar. Vorausgesetzt, die Kritik wird vereinsintern geäußert.

Anders sieht es dagegen aus, wenn sich ein Vereinsmitglied in der Öffentlichkeit unsachlich kritisch über den Verein oder seine Organe äußert. Dies kann im Einzelfall einen Grund darstellen, um das betreffende Mitglied aus dem Verein auszuschließen.

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