Kann jemand gegen den Willen des Vorstands Vereinsmitglied werden?

Kann jemand gegen den Willen des Vorstands Vereinsmitglied werden?

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Diese Frage hat ein Leser geschickt, der offensichtlich nicht besonders glücklich über den Aufnahmeantrag eines potenziellen Neumitglieds ist. Der Vorstand hat die Aufnahme abgelehnt – nun soll das Ganze auf Wunsch einiger Mitglieder zum Gegenstand in der Mitgliederversammlung werden.

Die Antwort lautet: Es kommt auf die Satzung an!



Wenn nämlich in der Satzung geregelt ist, dass bei einer Ablehnung des Aufnahmeantrags letztlich die Mitgliederversammlung über den Aufnahmeantrag entscheidet, kann sich die Mitgliederversammlung über einen ablehnenden Bescheid hinwegsetzen.

In der Satzung liest sich das beispielsweise so:



Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen.



Wenn sich ein abgelehnter Bewerber gegen das „Nein“ des Vorstands wehrt, entscheidet dann die nächste Mitgliederversammlung.



Meine Empfehlung:

Eine solche Regelung sollten Sie als Vereinsvorsitzender verhindern. Sie können erwarten, dass die Mitglieder darauf vertrauen, dass der Vorstand Aufnahmeanträge nicht willkürlich ablehnt. Bei Diskussionen auf einer Mitgliederversammlung darüber, ob eine bestimmte Person in den Verein aufzunehmen ist, können Sie nur verlieren.



Das gilt nicht nur dann, wenn die Mitgliederversammlung der Aufnahme gegen den Willen des Vorstands zustimmt. Allein schon die Diskussion über die Aufnahme ist geeignet, Ihre Position als Vorsitzender zu schwächen, und kann von vereinsinternen Kritikern als Steilvorlage genutzt werden, um den Vorstand unsachlich anzugreifen. Durch eine Regelung wie die folgende verhindern Sie dies von vornherein.



Formulierungsbeispiel:

Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.



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