Aufnahmegebühr
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Es steht dem Verein völlig frei, ob er die Aufnahme in den Verein an Bedingungen knüpft

Sollen Neumitglieder eine Aufnahmegebühr zahlen, muss das allerdings ausdrücklich in der Vereinssatzung geregelt sein. Ohne Satzungsgrundlage sind weder die Mitgliederversammlung noch der  Vorstand berechtigt, die Erhebung einer Aufnahmegebühr zu beschließen.



Achtung: Die Höhe der Aufnahmegebühren ist bei der Frage der Gemeinnützigkeit des Vereins von Bedeutung. Die Gemeinnützigkeit setzt unter anderem voraus, dass der Verein die Allgemeinheit fördert. Ein Verein, dessen Aktivitäten nur einem kleinen begrenzten Kreis von Personen zugute kommt, weil von den Neumitgliedern beispielsweise eine abschreckend hohe Aufnahmegebühr zu zahlen ist, darf nicht als gemeinnützig anerkannt werden.



Gemeinnützige Vereine dürfen allenfalls moderate Aufnahmegebühren verlangen. Das liest sich allerdings dramatischer, als es tatsächlich ist. Immerhin darf von den Mitgliedern folgende Aufnahmegebühr gefordert werden, ohne dass die Gemeinnützigkeit ernsthaft in Gefahr gerät: 1.534 € durchschnittlich je neu aufgenommenen Mitglied und Jahr.



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