Betriebsprüfung im Verein: Wie Sie in der „Schlussrunde“ Ihre Interessen durchsetzen

Betriebsprüfung im Verein: Wie Sie in der „Schlussrunde“ Ihre Interessen durchsetzen

©Andrey Popov | Adobe Stock

Darauf müssen Sie jetzt als Vorsitzender vorbereitet sein. Die Zahl der Betriebsprüfungen in den deutschen Vereinen wird drastisch zunehmen. Dabei haben die Finanzämter besonders auch die kleinen und mittleren Vereine im Visier. Zumindest dann, wenn sie einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Wenn die Betriebsprüfung Anlass zu Beanstandungen gab, bietet die Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer die beste Chance, noch manches steuerlich heiße Eisen aus dem Feuer zu holen. Bereiten Sie sich deshalb mit dem Steuerberater des Vereins sorgfältig auf die „Schlussrunde“ vor. Und auch der Betriebsprüfer profitiert davon, wenn Sie und Ihr Steuerberater gut vorbereitet ins Gespräch gehen. Denn dann können die strittigen Punkte viel effizienter diskutiert werden.

Praxis-Tipp: Auch wenn es nicht mehr vorgeschrieben ist, werden gerade die erfahrenen Betriebsprüfer vermutlich an ihrer bisherigen Gewohnheit festhalten und Ihnen die Besprechungspunkte schriftlich mitteilen. Weit verbreitet war es bisher auch, dass der Betriebsprüfer „mit offenen Karten spielt“ und etwaige Berechnungen über die steuerlichen Auswirkungen seiner Feststellungen zur Verfügung stellt. Sprechen Sie den Betriebsprüfer gezielt darauf an, falls er sich „zugeknöpft“ zeigt. Unternehmen Sie aber nichts, ohne sich zuvor mit Ihrem Steuerberater abgestimmt zu haben.

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