
Müssen Sie Eil- und Dringlichkeitsanträge annehmen?
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor:
Bei Ihnen steht die reguläre Mitgliederversammlung Ihres Vereins an. Laut Satzung können die Mitglieder Anträge bis zwei Wochen vor der Versammlung einbringen. Ein Mitglied hat diese Frist verpasst, will aber nicht hinnehmen, dass seine Anträge nicht mehr aufgenommen wird und dementsprechend erst in der übernächsten Mitgliederversammlung behandelt wird. Deshalb stellt dieses Mitglied wenige Tage vor der Versammlung schriftlich Dringlichkeitsanträge und erwartet, dass dieser Antrag nun auch angenommen wird.

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