Spenden

Anders als beim Sponsoring sind bei Spenden keine Gegenleistungen zu verrichten. Dabei gilt zu beachten, dass nur Geld- oder Sachzuwendungen als Spenden steuerlich berücksichtigt werden können. Die Abzugsfähigkeit von Nutzungen und Leistungen ist generell ausgeschlossen. Als Ausnahme gilt, wenn jemand auf den Ersatz von Aufwendungen verzichtet. Zu den in der Vereinspraxis erstattungsfähigen Aufwendungen gehören beispielsweise Fahrtkosten, Internetkosten, Telefongebühren oder Übernachtungskosten.

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Für Spenden sind grundsätzlich Zuwendungsbestätigungen auszustellen Für diese gelten wichtige Formvorschriften. Verwenden Sie stets die offiziellen Muster für Zuwendungsbescheinigungen. Diese werden vom Bundesministerium der Finanzen... weiterlesen ›

Betriebsspenden

Das wünscht sich jeder Verein: Bar - und Sachspenden (Spenden), gerade auch von Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Speziell Barspenden sind ausgesprochen beliebt. Kein Wunder, sie verursachen kaum Probleme. Der Wert lässt sich, im Gegensatz zu den... weiterlesen ›

Pflichtspenden

Pflichtspenden an gemeinnützige Vereine werden nicht als Spenden anerkannt Sie können vom Zahlenden deshalb auch nicht in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Typisches Beispiel: Neumitglieder müssen einen bestimmten... weiterlesen ›

Aufwandsspende – diese Punkte müssen Sie beachten

Mitglieder werden verschiedentlich für Vereine tätig und erhalten, wenn das im Vorfeld festgelegt wird, dafür die Erstattung ihrer Aufwendungen. Verzichtet jemand freiwillig auf seinen Anspruch auf eine solche Aufwendungserstattung, spricht man von... weiterlesen ›