Nahezu jede soziale Einrichtung (z. B. eine Grundschule, Kita, Feuerwehr u.a.), die etwas auf sich hält, hat heute einen Förderverein an ihrer Seite. Da die öffentlichen Fördermittel nicht mehr so fließen wie früher, sind es die Fördervereine, die versuchen, Geld und Spenden für ihre Institutionen zu sammeln.
Um alternative Finanzierungsmöglichkeiten müssen sich heute auch viele Vereine kümmern, denn auch hier fließen die öffentlichen Mittel nur noch spärlich. Um Ihren Verein oder eine Institution zu unterstützen, sollten Sie daher unbedingt darüber nachdenken, einen Förderverein zu gründen.
Was Sie dabei beachten müssen und welche Vorteile Ihnen ein Förderverein bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welche Arten von Fördervereinen gibt es?
Wie bereits erwähnt, sind Fördervereine bei sozialen Einrichtungen wie Schulen und Kitas sowie Vereinen kaum mehr wegzudenken. Doch die Möglichkeiten eines Fördervereins gehen über die rein finanzielle Unterstützung weit hinaus. Aus diesem Grund sollten Sie sich noch vor dem Gründen eines Fördervereins damit auseinandersetzen, in welcher Form der Förderverein Ihren Verein unterstützen soll:
- Soll er nur als Spendensammelverein fungieren?
- Oder soll er als wirtschaftlich tätiger Förderverein wirken?
Was ist ein Spendensammelverein?
Der alleinige Zweck eines Spendensammelvereins ist es, Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft – in diesem Falle eines Vereins – zu sammeln.
Beispiel:
Der „Verein zur Förderung des TuS Musterstadt e. V.“ erhebt Mitgliedsbeiträge und sammelt Spenden. Einmal im Jahr überweist er das eingenommene Geld an den TuS Musterstadt.
Das ausschließliche Ziel dieses Vereins ist es also, Spenden zu sammeln und mit dem so gewonnenen Vermögen einen anderen Verein zu unterstützen.

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Was versteht man unter einem wirtschaftlich tätigen Förderverein?
Ein Förderverein muss sich jedoch nicht darauf beschränken, Spenden zu sammeln. Er kann auch einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Ein Förderverein kann:
- als eigenständige Körperschaft als Arbeitgeber fungieren. Das heißt, er kann z. B. Honorarkräfte einstellen und so den Hauptverein entlasten.
- Fahrten u. Ä. anbieten. Auch das entlastet den Hauptverein.
Veranstaltungen (z. B. Feste) durchführen oder Kurse anbieten. Die dadurch erzielten Einnahmen kommen natürlich dem Hauptverein zugute. Achtung: Planen Sie einen Förderverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zu gründen, müssen Sie beachten, dass dieser den Förderverein nicht gemeinnützigkeitsschädlich prägt.
Die Folge wäre die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
Das bedeutet konkret: Der wirtschaftlich tätige Förderverein wird nur als gemeinnützig anerkannt, wenn seine Einnahmen aus der wirtschaftlichen Betätigung nicht höher sind als seine Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Beispiel: Ein Förderverein hat im ideellen Bereich (Mitgliedsbeiträge und Spenden) Einnahmen in Höhe von 20.000 €. Um seine Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, darf er im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur Einnahmen von höchstens 20.000 € erzielen.
Wie erstellen Sie ein Konzept für die Gründung eines Fördervereins?
Bevor Sie zur Versammlung einladen, um einen Förderverein zu gründen, setzen Sie sich mit den potenziellen Gründungsmitgliedern zusammen und erarbeiten ein tragfähiges Konzept. Denn genauso wie der Zweck Ihres Hauptvereins muss auch der Zweck des Fördervereins genau definiert sein.
Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:
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3. Welche Einnahmen können Sie erwarten? |
4. Soll der Förderverein ausschließlich für das Sammeln von Spenden zuständig sein? |
5. Wie hoch soll der Mitgliedsbeitrag festgesetzt werden? TIPP: Setzen Sie nur einen Mindestbeitrag fest. So können Sie Ihre neuen Mitglieder im Anmeldeformular jedoch darauf hinweisen, dass auch darüber hinausgehende Spenden willkommen sind. |
6. Soll der Förderverein noch anderweitig tätig werden?
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Wie formulieren Sie die Satzung für Ihren Förderverein?
Die Satzung ist das Herzstück von jedem Verein bzw. Förderverein und für alle Mitglieder rechtlich bindend. Daher sollten Sie die größte Sorgfalt auf die Formulierung legen.
Einige formale Dinge schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 56 – 59 vor. Es lässt aber trotzdem noch genügend Freiraum, die Satzung den speziellen Erfordernissen Ihres Vereins anzupassen.
Unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Förderverein eine Grundschule, Kita, die Feuerwehr usw. unterstützen möchten, es fängt alles mit der entsprechenden Satzung an.
Jede Satzung, ob für einen „normalen“ Verein oder einen Förderverein, muss bestimmte Vorgaben des BGB, was den Mindestinhalt anbelangt, beachten. Deshalb muss als eine der wichtigsten Aussagen der Satzung zunächst einmal der Satzungszweck klar definiert und erläutert werden, durch welche Maßnahmen dieser Zweck erfüllt werden soll.
In der Satzung sollten zudem bestimmte Klauseln erwähnt werden, welche in der Mustersatzung für Fördervereine festgelegt sind und bei Bedarf angepasst werden können.
Da ein Förderverein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit anstreben sollte, sind dann auch die entsprechenden Vorgaben des Finanzamts einzuhalten.
Achtung:
Sind diese Vorgaben nicht richtig formuliert, wird der Gemeinnützigkeitsstatus verwehrt. Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein steuerbegünstigt und kann Spendenquittungen ausstellen.
Diese steuerliche Abzugsfähigkeit ist ein zusätzlicher Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, sich bei Sach- und Geldspenden großzügig zu zeigen.
In vielen Punkten unterscheidet sich die Satzung eines Fördervereins nicht von der Satzung eines sonstigen eingetragenen Vereins.
Besonders zu beachten sind jedoch:
- die Formulierung des Vereinszwecks und der Mittelverwendung sowie
- die Formulierung der Vermögensbindung bei der Vereinsauflösung
Wichtig ist, dass Sie den Vereinszweck möglichst detailliert formulieren und dass der gemeinnützige Charakter eindeutig erkennbar ist.
Bei der Formulierung der Vermögensbindung muss das Restvermögen entweder einer namentlich zu benennenden, steuerbegünstigten Körperschaft zufließen oder es muss einem konkret zu benennenden steuerbegünstigten Zweck zugeführt werden.
Ihr Vorteil: So verhindern Sie von vornherein, dass es nach dem Gründen des Fördervereins und der Eintragung ins Vereinsregister zu Beanstandungen durch das Finanzamt kommt und Sie daraufhin die Förderverein-Satzung ändern müssen, was wiederum mit unnötigen Kosten verbunden ist.
Wie führen Sie die Gründungsversammlung für den Förderverein durch?
Um einen Verein oder Förderverein zu gründen, ist es zwingend erforderlich, eine Gründungsversammlung durchzuführen. Die zentralen Aufgaben der Gründungsversammlung sind die Verabschiedung der Vereinssatzung sowie die Wahl eines Vorstands.
Zuerst wählen die Anwesenden eine(n) Versammlungsleiter(in) sowie eine(n) Protokollführer(in). Beide unterzeichnen später auch das Gründungsprotokoll.
Das Gründungsprotokoll kann kurz gehalten werden, sollte aber folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit der Versammlung
- Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Berufe der Teilnehmer
- Sitzungsverlauf
- Ablauf der Wahlen (offen oder geheim)
- Wahlergebnisse
Die eigentliche Gründungsversammlung beginnt mit der Diskussion über die Satzung, die Sie der Versammlung am besten als „Entwurf“ vorlegen. Mit der Abstimmung über die Annahme der Förderverein-Satzung ist der eigentliche Akt der Vereinsgründung erfolgt. Die Satzung muss dann von den Gründungsmitgliedern (mindestens sieben) unterschrieben werden. Ist das geschehen, gilt der Verein als gegründet.
Anschließend erfolgt die Wahl des Vorstands gemäß den Vorgaben in der Satzung des Vereins. Gemäß § 26 BGB muss ein Förderverein einen Vorstand haben. Dieser wird im Vereinsregister eingetragen. Die Satzung wird mit dem Gründungsprotokoll (inklusive Ergebnis der Vorstandswahl) beim Amtsgericht eingereicht.
Wie beantragen Sie die Eintragung ins Vereinsregister?
Haben Sie die Gründungsversammlung erfolgreich durchgeführt, lassen Sie Ihren neuen Förderverein in das Vereinsregister bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eintragen. Für die Anmeldung und Eintragung ins Vereinsregister ist es erforderlich, dass alle Mitglieder des (BGB)-Vorstands bei einem Notar erscheinen, um ihre Unterschriften beglaubigen zu lassen.
Diese Unterlagen benötigt der Notar von Ihnen:
- Personalausweise der einzelnen Vorstandsmitglieder,
- das Protokoll der Gründungsversammlung,
- die Teilnehmerliste,
- die von allen Gründungsmitgliedern unterschriebene Satzung.
Entspricht die Satzung des Fördervereins den formalen Vorgaben des BGB, erhalten Sie von dort einen Vereinsregisterauszug. Der Verein darf ab sofort den Namenszusatz „e.V.“ tragen.
Wie beantragen Sie die Anerkennung als gemeinnütziger Förderverein?
Der letzte formale Schritt, den Sie jetzt noch machen müssen, ist die Beantragung der Gemeinnützigkeit. Hierzu reichen Sie eine Kopie der Satzung und des Vereinsregisterauszuges mit der Bitte um Anerkennung als gemeinnütziger Verein beim zuständigen Finanzamt ein.
Das Finanzamt prüft anhand der Förderverein-Satzung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie daraufhin einen befristeten Feststellungsbescheid sowie Ihre Steuernummer. In der Regel gibt der Verein nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres eine Steuererklärung ab, worauf der Verein einen auf drei Jahre befristeten Freistellungsbescheid erhält.
Achtung:
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist grundsätzlich befristet. Sie müssen dem Finanzamt regelmäßig durch die Abgabe einer Steuererklärung und den entsprechenden Jahresabschlüssen sowie Tätigkeitsberichten die korrekte Geschäftsführung nachweisen und damit dokumentieren, dass die Voraussetzungen der Anerkennung immer noch bestehen.
Wie Sie sehen können, ist das Gründen von einem Förderverein mit einigen Schritten verbunden.
Damit alles wie geplant läuft, haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, mit deren Hilfe Sie das wichtigste bei der Gründung Ihres Fördervereins im Blick behalten.