Ankündigung von Satzungsänderungen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 3 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo,
    unsere nächste Mitgliederversammlung soll in 3 Wochen stattfinden. Auf dieser Versammlung sollen umfangreiche Änderungen an der Satzung beschlossen werden. Dabei sollen nicht nur einzelne Regelungen verändert werden. Am Vereinszweck ändert sich zwar nichts, aber sonst sehr viel. Laut (bestehender) Satzung muss mindestens 4 Wochen vor der Versammlung eingeladen werden. In der Einladung wurde darauf hingewiesen, dass die Satzung geändert werden soll, aber es wurde vergessen, der Anhang mit den beantragten Änderungen mit zu verschicken. Die Mitglieder können aus der Einladung also nicht erkennen, was im einzelnen geändert werden soll.

    Können wir trotzdem die Satzung ändern? Falls „nein“, reicht es, wenn wir den Mitgliedern jetzt, die beantragten Änderungen mitteilen? Es sind ja noch knapp 3 Wochen Zeit für Vorbereitungen. Oder hätten die Änderungsanträge mit der Einladung geschickt werden müssen? In letzterem Fall müssen wir wohl eine weitere MV machen, was natürlich Geld und Zeit kostet. (Das ist kein regionaler Verein, sondern der Landesverband Rheinland-Pfalz von einem bundesweiten eV. Wir müssen als einen Raum mieten und es entstehen erhebliche Fahrkosten.)

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    NEIN. Eine Satzungsänderung ist so nicht möglich. Es ist zwingend erforderlich, das bei Satzungsänderung die bevorstehenden Änderungen den Mitgliedern klar zu Kenntnis gegeben werden. D.h. der künftige Text in der Satzung muss mit der Einladung versandt werden. Die Mitglieder müssen schließlich ausreichend Zeit erhalten, sich über die Änderungen Gedanken zu machen, ob oder ob sie diese Änderungen nicht wollen.
    Stellt Ihr die Änderungen erst auf der Sitzung vor und ein Mitglied geht dagegen gerichtlich vor, werdet ihr verlieren!
    Da die gewünschten Änderungen mit der Einladung zu versenden sind, reicht leider auch eine nachträgliche Versendung nicht aus, da die Fristen nicht gewahrt sind.
    Euch bleibt also nichts anderes übrig, als die Sitzung zu verschieben oder eine weitere Sitzung bzgl. Satzungsänderung anzuberaumen.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Inzwischen ist die Frage geklärt: Ja, wir können so verfahren. In der Einladung wurde angekündigt, dass Satzungsänderungen, Vorstandswahlen und anderes geplant sind. Die konkreten Änderungsanträge wurden dann 2 Wochen vor der MV mit den Tagungsunterlagen verschickt.

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