Anträge zur Sache oder Dringlichkeitsanträge

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Ingmar.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingmar

    Liebe Vereinswelt,

    der Vorstand möchte eine Satzung neu fassen. Er gibt die Satzungsneufassung rechtzeitig bekannt und es gibt einen TOP auf der Mitgliederversammlung. In der Mitgliedsversammlung möchte ein Mitglied die Satzung diskutieren und einzelne Formulierungen ändern. Der Versammlungsleiter gibt zu bedenken, dass die Anträge nicht zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht wurden und lässt sie nicht zu, sondern verlangt eine Dringlichkeitsabstimmung. Diese Dringlichkeitsabstimmung wird von der Mitgliederversammlung abgelehnt.

    Die Satzung beschreibt aber nur: „Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). “

    Eine Debatte zur Satzungsänderung wird somit unterbunden, die Satzung von der MItgliederversammlung angenommen.

    Mich würde in diesem Fall die Meinung bezüglich dieses Vorgehens und der Impact interessieren: War die fehlende Zulassung der Diskussion erlaubt? Wenn sie nicht erlaubt war, welchen Auswirkungen hat das auf die Beschlüsse, die auf der Mitgliederversammlung getroffen wurden? Ist dieser hinfällig? Sind alle hinfällig? Herzlichen Dank für die Unterstützung.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ein Beschluss kann nur gefasst werden, wenn das Thema auch auf der To gesetzt und allen Mitgliedern bekannt ist.
    Ausnahme es steht in der Satzung das es Dringlichkeitsbeschlüsse gibt, um Schaden vom Verein abzuwenden. Die müssen aber klar definiert sein.

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    Kein Profilbild vorhanden Ingmar

    Danke für die Antwort. Der TOP Satzungsänderung war auf der Tagesordnung. Ein Mitglied wollte Änderungen diskutieren und als Anträge einbringen, diese wurden aber nicht zugelassen, da sie nicht zwei Wochen zuvor eingereicht wurden. Es wurden dann erst die Dringlichkeitsanträge eingefordert, die dann ohne Diskussion abschlägig beschieden wurden.
    Herangezogen für dieses Vorgehen war die o.a. Satzungspassage. Ist der Beschluss daher ungültig? Danke für die Antwort!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn auf der MV der TOP Satzungänderung etc. zur Diskussion steht. braucht man keinen Antrag auf Änderung Satzungspassagen stellen. Diese müssen auf der MV diskutiert werden und dann entschieden. D.h, die Ablehnung war falsch. Wenn über eine Wortformulierung nicht dirkutiert wurde, ist es nicht korrekt abgelaufen.

    Kein Profilbild vorhanden Ingmar

    OK, vielen Dank für die Einschätzung! Was wäre denn nun die Konsequenz daraus? Ist die Satzungsänderung anfechtbar?

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