Antrag zur Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Elli

    Aufgrund verschiedener Ungereimtheiten in unserem Verein habe ich bei dem Vorstand frühzeitig vor der nächsten JHV einen Antrag auf Änderung in der Vereinssatzung gestellt.

    Da vom Vorstand bisher keine Stellungnahme bei mir eingegangen ist, habe ich das Gefühl, dass dem Antrag seitens des Vorstands nicht stattgegeben und somit auch nicht in die Tagesordnung aufgenommen wird. Kann ich darauf bestehen, dass mein Antrag in der Tagesordnung zur Abstimmung gelangen muss, und genügt es, wenn ich während der JHV das Fehlen dieses Tagesordnungspunkts beanstande, oder muss ich dem Vorstand gleich nach Erhalt der Einladung auf meinen gestellten Antrag hinweisen?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ich würde die Einladung abwarten und schauen, ob der TOP drinsteht. Dann noch einmal den Antrag stellen auf Aufnahme in die Einladung, Ansonsten bei der MV den Antrag stellen mit den Angaben, dass dieser Antrag bereits gestellt worden ist.

    Kein Profilbild vorhanden Elli

    Danke Rosa für die flotte Antwort.
    Falls der TOP nach Antrag nachträglich vom Vorstand aufgenommen würde, müsste die Tagesordnung zu den Einladungen neu formuliert werden.
    Das würde aber auch bedeuten, dass die Einladungen den Mitgliedern nicht mehr fristgerecht (14 Tage vor JHV) zugehen könnten und der Termin der JHV verschoben werden müsste, oder? Wäre es da nicht besser, gleich bei der MV, wie von Ihnen beschrieben, den Antrag zu stellen?

    Freundliche Grüße
    Elli

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn der Antrag nicht in der Einladung enthalten ist wird das Problem folgendes werden:
    1. besteht man auf die Aufnahme in die Einladung, wird die Frist nicht mehr gewahrt.
    2. Auf der MV kann nur über Dinge abgestimmt und ein Beschluss gefasst werden die mit der Einladung bekannt gegeben wurden, BGB §32 (1) Satz 2 !!

    Sollte der Antrag also nicht in der Einladung stehen, so hat der Vorstand eindeutig wohl, ohne dass ich diese kenne, gegen die Satzung verstoßen. Daher würde ich auf der Sitzung ganz offen Fragen mit welcher Begründung der Antrag nicht in die Einladung aufgenommen wurde. Dazu muss sich der Vorstand dann ja äußern.
    Nächster Schritt wäre für mich eine außerordentliche MV einberufen zu lassen. Die Voraussetzungen sollten in der Satzung stehen. Wenn nicht gilt BGB §37.
    Das hat den Vorteil, dass sollte der Vorstand dennoch die geforderte MV nicht einberufen, man diese bei Gericht erzwingen kann.

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