Wenn der Antrag nicht in der Einladung enthalten ist wird das Problem folgendes werden:
1. besteht man auf die Aufnahme in die Einladung, wird die Frist nicht mehr gewahrt.
2. Auf der MV kann nur über Dinge abgestimmt und ein Beschluss gefasst werden die mit der Einladung bekannt gegeben wurden, BGB §32 (1) Satz 2 !!
Sollte der Antrag also nicht in der Einladung stehen, so hat der Vorstand eindeutig wohl, ohne dass ich diese kenne, gegen die Satzung verstoßen. Daher würde ich auf der Sitzung ganz offen Fragen mit welcher Begründung der Antrag nicht in die Einladung aufgenommen wurde. Dazu muss sich der Vorstand dann ja äußern.
Nächster Schritt wäre für mich eine außerordentliche MV einberufen zu lassen. Die Voraussetzungen sollten in der Satzung stehen. Wenn nicht gilt BGB §37.
Das hat den Vorteil, dass sollte der Vorstand dennoch die geforderte MV nicht einberufen, man diese bei Gericht erzwingen kann.