Aufbewahrungsfristen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 8 months von  LukaszK.
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  • Kein Profilbild vorhanden LukaszK

    Hallo,
    ich habe von mehreren Leuten unterschiedliche Regelungen gehört bezüglich der Aufbewahrungsfristen für Vereinsunterlagen. Wie lange müssen konkret Beitritts- und Kündigungsschreiben aufbewahrt werden? Dazu anbei auch Kontoauszüge?

    Ich habe hier von 5,7 und 10 Jahren alles gehört…

    Vielen Dank im Voraus

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Steuerrelevante Unterlagen müssen 10 Jahre, alle anderen 6 Jahre aufbewahrt werden. Beitritts- und Kündigungsschreiben sollten sie also 6 Jahre aufbewahren.Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages: https://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Im Download-Bereich https://lp.vereinswelt.de/verein_vorstand_aktuell.html unter Übersichten können Sie sich eine Übersicht der Aufbewahrungsfristen herunter laden

    Kein Profilbild vorhanden LukaszK

    Gehe ich recht davon ais, dass die Frist am Ende eines Jahres beginnt. Z.B. Kündigung am 15.08.13 -> Beginn der Frist wäre 31.12.13, sprich die Unterlagen müssen bis zum 31.12.19 aufbewahrt werden und ab dem 01.01.20 vernichtet werden?

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