Erstattungen von Fahrtkosten von zu Hause zur Dienststelle sind steuerpflichtiges Einkommen. Diese Vorschrift des Einkommenssteuergesetzes muss auch auf Vereine übertragen werden.
Fahrten von zu Hause bzw. der Arbeit zum Training oder zu Heimspielen dürfen demnach nicht steuerfrei erstattet werden. Diese finden (juristisch gesehen) nicht im Auftrag des Vereins statt.
Anders sieht es aus, wenn es sich um sog. Auswärtsfahrten handelt. Diese finden im Auftrag des Vereins statt und dafür können dem Sportler 0,30 Euro pro Kilometer erstattet werden.
Das gleiche trifft nämlich auch für Übungsleiter, Trainer, Vorstandsmitglieder und Angestellte des Verein zu.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de