Beschluss entgegen Satzung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 3 weeks von  hundefell.
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    Hallo,

    Ich stelle in unserem Verein immer wieder fest das entgegen der Satzung gehandelt wird und möchte exemplarisch zwei Beispiele nennen

    1) in der Satzung steht das jedes Mitglied ein Stimmrecht hat. In einem vorherigen Absatz wird definiert welche Arten der Mitgliedschaft es gibt. Bei uns sind es 4. Auf der Jahreshauptversammlung wo abgestimmt wird erhält nur der ein Ordentliches Mitglied Stimmrecht. Auf Nachfrage, wurde immer schon so gemacht und wurde Beschlossen.

    2) in der Satzung steht das jedes Mitglied Arbeitsdienst zu leisten hat. Der komplette Gesamt Vorstand, also auch der erweiterte, denken das sie davon ausgenommen sind. Auf der letzten JHV wurde dann sogar drüber abgestimmt, also ein Beschluss gefasst. Dieser Beschluss ist in meinen Augen auch entgegen der Satzung.

    Aus dieser Fragestellung ergeben sich für mich zwei weitere Fragen:

    Darf der Vorstand auch mitstimmen bei einem Beschluss der sich direkt auf seine Interessen auswirkt? In diesen Fall Arbeitsdienst

    Wenn der Beschluss nun eine Satzungsänderung bedeutet, wie schnell muss das erfolgen? Kann zum Beispiel die Satzungsänderung für „Arbeitsdienst jedes Mitglied bis auf Ausnahme Vorstand“ vor Jahren zwar mal beschlossen wurden sein, ist aber real nie erfolgt. Gilt dann trotzdem diese nie umgesetzte aber beschlossene Satzungsänderung?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    1. Wenn in der Satzung steht, jedes Mitglied hat Stimmrecht, dann ist das Fakt! Da der Vorstand hier wohl uneinsichtig ist, würde ich in dem Falle dies über einen Anwalt dem Registergericht mitteilen. Anwaltskosten muss der Verein tragen, da er ja gegen Die Satzung agiert und dieses Handeln somit ausgelöst hat. Das Registergericht wir in diesem Fall, bzw. das reicht ja schon länger zurück, sich über mehrere Jahre die Protokolle aushändigen lassen. Ich schätze mal das etliche Beschlüsse die so gefasst wurden durch das Registergericht als nichtig erklärt werden. Damit hätte der Verein ein ernsthafte Problem. Und ggf. kann der Vorstand von der MV in Haftung und Schadebersatz genommen werden, da er ja wissentlich gegen die Satzung agiert hat.
    2. Derjenige über den, hier Vorstand und Arbeitsstunden, ein Beschluss gefasst wird, darf nicht mit abstimmen! BGB §34

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    Danke für Deine Antwort Tom. Du scheinst Dich auszukennen, das ist prima. Den Verein an die Karre fahren möchte ich nicht. Sie sind, ach ich weiß auch nicht, aber letztendlich ist ja der ganze Verein so. Hat sich ja vermutlich nie wirklich jemand beschwert.

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