Ehrenvorsitzender

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  DoreenAdam.
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  • Kein Profilbild vorhanden DoreenAdam

    Guten Tag, ich bin auf der Suche nach umfangreichen Infos zum Thema Ehrenvorsitzender. In erster Linie benötige ich Antworten zur rechtlichen Grundlage, wie kann der Ehrenvorsitzende für den Verein arbeiten, was bedeutet dies? Wie kann beispielsweise ein Stimmrecht eingeräumt werden? Gibt es ggf. eine Möglichkeit eine alternative Position im Verein zu finden, in der die Haftung dieser Person ausgeschlossen werden kann, sie dennoch aber mit entscheiden und handeln darf? Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Mühen. Freundliche Grüße Doreen Adam PS. ich bin gerne auch bereit dazu zu telefonieren: 016097450780

    Tom Tom

    Hierzu gibt es keine Vorschriften.
    Schauen Sie in ihre Satzung was dort geregelt ist. Ist dort nichts geregelt, können Sie auch keinen Ehrenvorsitzenden ernennen. Ansonst ist die Ausgestaltung Sache der Mitgliederversammlung.

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    Kein Profilbild vorhanden DoreenAdam

    Hallo Tom, danke für die Antwort. Klar ist, dass wir hierzu eine Satzungsänderung vornehmen müssten um diesen Posten einzuräumen. Mir ging es aber prinzipiell um den Ehrenvorsitzenden. Konnte leider bisher nichts dazu recherchieren was diese Position beinhaltet/ ausmacht etc.

    Tom Tom

    Vielleicht hilft das weiter.
    https://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details/article/ehrenvorsitzender.html

    Es obliegt ganz dem Verein wie er den Ehrenvorsitzenden ausgestaltet und welches Mitspracherecht er einräumt. Ich kenne es so, dass er mitdiskutieren und beraten kann, jedoch kein Stimmrecht hat.

    Kein Profilbild vorhanden DoreenAdam

    Lieber Tom, vielen Dank für deine Hilfe. LG Doreen

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