Ehrenvorsitzender

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden abdelmajid1

    gilt die Satzungsänderung auch dann, wenn der Ehrenvorsitzende ohne Geschäftsaufgabe bleibt ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Die Funktion des Ehrenvorsitzenden ist normalerweise mit Sonderrechten bzw. gewissen Privilegien verbunden – sonst würde man sie ja nicht einrichten – und deshalb muss es für die Ernennung klare Regelungen geben.

    Das Vereinsrecht kennt diese Funktion allerdings nicht. Ein Satzungseintrag ist daher nur erforderlich, wenn mit dieser Funktion auch administrative Rechte verbunden sind.

    Es ist dennoch ratsam, die Bedingungen zur Ernennung zum Ehrenvorsitzenden sowie dessen Rechte und Pflichten klar in einer Ehrenordnung zu regeln und in der Satzung darauf zu verweisen oder diese Regelungen gleich in die Satzung aufzunehmen.

    Sofern es aber nur ein vereinsinterner Titel ohne besondere Rechte bleibt, ist natürlich keine Satzungseintragung erforderlich.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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