Erhöhung des Arbeitsstundensatzes

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 3 months von  hbaumann.
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    Neben unserem normalen Mitgliedsbeitrag ist jedes aktive Mitglied verpflichtet, mit Vollendung des 16. Lebensjahres
    4 Arbeitsstunden je 10,–EUR= 40,– EUR zu leisten. Wird der Arbeitseinsatz nicht geleistet, wird dieser Betrag mit dem normalen Mitgliedsbeitrag dem Mitglied in Rechnung gestellt. Das wurde von der MGV abgesegnet.

    Jetzt haben wir einen Antrag von einem Mitglied erhalten, den Arbeitsstundensatz auf EUR 15,–ab 2015 zu erhöhen, also insgesamt 60,– EUR.

    Wir haben immer ein paar schlaue Mitglieder und haben jetzt gerüchteweise gehört, dass es anscheinend nicht möglich sei, den Arbeitsstundensatz zu erhöhen.

    Gibt es hier eine Rechtssprechung, die wir noch nicht kennen? Natürlich kommt der Antrag uns entgegen, falls er angenommen wird, erhalten wir mehr Geld in der Kasse, sofern die Arbeitsstunden nicht geleistet werden.
    Um aber unangenehmen Diskussionen bei der nächsten MGV am 07.03. vorzubeugen, interessiert uns Ihre Meinung zu diesem Thema.

    hbaumann hbaumann

    Jeder Verein ist in der Gestaltung seiner Beitragserhebung frei. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Das kann also Geld sein, können Arbeitsstunden sein oder beides. Es ist auch üblich, dass für nicht geleistete Stunden ein Geldbetrag zu zahlen ist.

    Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen ist allerdings, dass es eine Satzungsgrundlage dafür gibt. Dabei reicht es aus, wenn die Satzung lediglich erwähnt, dass Beiträge erhoben werden und Arbeitsstunden zu leisten sind bzw. ein ersatzweiser Geldbetrag zu entrichten ist. Die Höhe legt die Mitgliederversammlung per Beschluss fest.

    Demzufolge hat sie auch das Recht, den Ersatzbetrag für nicht geleistete Arbeitsstunden festzulegen. Natürlich sollte die Erhöhung immer angemessen belieben. Bei einer Erhöhung von 10 auf 15 Euro sehe ich aber kein Problem. Ich selbst muss in meinem Verein 12 Arbeitsstunden pro Jahr leisten bzw. pro Stunde 25 Euro zahlen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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