Ernennung von Ehrenmitgliedern durch den Vereinsvorstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Fridolin

    Hallo Vereinskollegen
    Der ehemalige 1. Vorsitzende und der in Kürze aus dem Vorstand ausscheidende Kassierer sollen aufgrund Ihrer Verdienste um den Verein zu Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglied ernannt werden. Da unsere Satzung in Bezug auf Ehrenmitgliedschaften keine Regelung enthält, sind mit dieser Ernennung für die Geehrten auch keine Sonderrechte verbunden. Kann in diesem Fall auch der Vorstand die Ehrung beschliessen, oder ist hierfür zwingend die Mitgliederversammlung zuständig? Falls die MV hierüber entscheidet, muss dies dann als TOP in der Einladung zur MV angegeben sein, oder kann über die Angelegenheit auch z.B. unter TOP "Verschiedenes" abgestimmt werden?
    Das Problem ist eine bereits in Kürze stattfindende MV (JHV), zu der bereits Einladungen ohne einen entsprechenden TOP verschickt worden sind. Somit müsste
    für eine Entscheidung in dieser Angelegenheit event. eine
    neue MV einberufen werden oder die Sache auf die nächste MV (JHV) verschoben werden.
    Wer kann mir hier einen Ratschlag geben?
    Gruß Fridolin

    Kein Profilbild vorhanden Fridolin

    Sehr geehrter Herr Baumann
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie richtigerweise schreiben, macht es wenig Sinn jemanden ohne Sonderrechte zum Ehrenmitglied zu ernennen. Es geht aber hier in der Tat nur darum, den genannten mit einer kleinen Geste für ihre Leistungen zu danken. Da der Vorschlag zur Ehrung erst kürzlich aus der Mitgliedschaft beim Vorstand einging, war es für einen TOP auf der anstehenden MV zu spät. Daher meine Frage, ob in einem solchen Fall ein Beschluss zur Ehrung auch alleine vom Vorstand gefasst werden kann.
    Mit freundlichem Gruß
    Fridolin

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    hbaumann hbaumann

    Da Sie ja keine Ehrenmitgliedschaft im klassischen Sinn beschließen wollen (mit Sonderrechten), kann diesen Beschluss natürlich auch der Vorstand treffen. Aber wie gesagt, es könnten sich evtl. einige Mitglieder übergangen fühlen und dann gegen diesen Beschluss intervenieren.
    Wenn natürlich alles ruhig bleibt, haben Sie keine Probleme.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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