Ersatzleistung f. Gemeinschaftsarbeit

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    Im KlGV-Pachtvertrag ist von Gemeinschaftsarbeit nichts zu finden.
    In der Gartenordnung, Punkt 10: Die Gemeinschaftsarbeit dient der Errichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen und ist Pflicht aller Mitglieder. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der in § 4 Abs. 4 der Satzung bezeichnete Betrag an den Verein zu entrichten.
    In der Vereinssatzung § 4, Abs. 4 a).“ Nach Maßgabe dieser Satzung sind die Mitglieder auf Anordnung des Vorstandes zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet, Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Betrag an den Verein zu entrichten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, Beiträge und Umlagen termingerecht zu zahlen und Vereinsbeschlüsse zu beachten.
    Vereinsbeschluss: Finanzielle Ersatzleistung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit 12,50€ je Stunde.

    Die Realität: Es werden fördernde Mitglieder der einzelnen Parzellen nicht zur Gemeinschaftsarbeit aufgefordert oder herangezogen. Sind denn das keine Mitglieder im Sinne der Satzung, obwohl sie die gleichen Rechte haben, wie alle.
    Die Summe der eingezogenen finanziellen Ersatzleistungen der vergangenen 10 Jahre, ca. 15000 €, taucht zwar als „Abgeltung Gemeinschafts-Arbeit“ im jährlichen Kassenbericht auf, verschwindet aber spurlos im allgemeinen Vereinsvermögen, da sie nicht zweckgebunden ist.
    Ist das so richtig?

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    Vielleicht wäre der Grund für eine Leerantwort auch toll

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