Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden

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    Wir haben im Verein eine Arbeitszeitordnung die vorsiht, dass bei nicht geleisteten Arbeitsstunden finanzieller Ersatz geleistet werden muss. Mitglieder, die gekündigt haben, leisten weder Arbeitsstunden noch Geldleistungen. Kann der Verein die Geldzahlungen einfordern auch mit Titel bei Gericht? Wer hat mit solchen Fällen Erfahrung?

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    Noch ein Nachtrag: Ist der Austritt bereits rechtswirksam vollzogen, es sind aber noch berechtigte und durch die Satzung gedeckte Forderungen offen, können auch diese noch eingefordert werden. Ein Mitglied kann sich durch Austritt diesen Forderungen nicht entziehen. Allerdings muss man die Verjährungsfristen beachten.
    H. Baumann (vorstandswissen@email.de)

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    Vielen Dank für die Info.
    Es gibt eine Arbeitszeitordnung mit Beschluss der JHV, das reicht dann wohl nicht aus?

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    Vielen Dank für die Info.
    Es gibt eine Arbeitszeitordnung mit Beschluss der JHV, das reicht dann wohl nicht aus?

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    Siehe auch hier: http://www.lsb2.de/index.php?id=953
    H. Baumann (vorstandswissen@email.de)

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