Hallo,
der Vorschlag des 2. Vorsitzenden hat finanztechnisch durchaus Bestand: Es besteht die Möglichkeit für die Mitglieder des Vereins, sich das Kilometergeld für das Fahren der Kinder zu den Spielen zum Jahresende als Spende bescheinigen zu lassen. Dabei sind folgende Grundsätze genauestens zu beachten, auf die das Finanzamt bei steuerlichen Zuwendungen ein ganz besonderes Auge hat: den Fahrtkostenabrechnungen des Vereins muss ein von den jeweiligen Eltern unterschriebenes Abrechnungsformular zugrunde liegen. Darin müssen der Anlass der Fahrt, Namen von Fahrer und Mitfahrer, insgesamt gefahrene Kilometer, abgerechneter Kilomtersatz, die Bankverbindung, Datum und Unterschrift des Fahrers enthalten sein.
Auf dem Formular ist eine Spalte zum Ankreuzen, die lautet: „Ich verzichte auf eine Erstattung und spende den Betrag für die Kostenerstattung dem Verein. Ich bitte um eine entsprechende Zuwendunsbescheinigung für das Finanzamt.““ (Nachzulesen im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden unter S92/11f).
Mit diesem Vorgehen wird das von Ihrem anderen Vorstandsmitglied angeführte Argument: Bargeld gegen Spendenquittung widerlegt. Dem ganzen Verfahren liegt eine Art Rückspende zugrunde.
Mops
„