Guten Tag,
wir haben am 21.10.22 einen Verein gegründet und haben leider schon zu Beginn einige Fehler gemacht – wie z.B. uns eintragen zu lassen, ohne das OK vom Finanzamt zu erhalten wegen der Gemeinnützigkeit.
Wir müssen nun die Satzung ändern bzw. haben wir uns entschlossen, diese neu zu fassen.
Hierzu habe ich nun zwei Fragen.
Am Ende unserer ersten Satzung steht zum Schluss: „Die vorstehende Satzung wurde in der Gründerversammlung am 20.10.2022 von den Gründungsmitgliedern „……….“ errichtet.“
Hier haben dann alle 8 Gründungsmitglieder unterschrieben.
1. Frage: Wie verhält sich das nun mit der neuen Satzung – müssen da auch wieder die Gründungsmitglieder unterschreiben? Oder der Vorstand? Oder alle Vereinsmitglieder?
Die größte Änderung betrifft den Satzungszweck, da dieser vorher nicht zur Gemeinnützigkeit gepasst hat. Nun habe ich gelesen, dass hier alle Mitglieder zustimmen müssen, auch die, die nicht zur Mitgliederversammlung erschienen sind.
2. Frage: Ist das tatsächlich so oder reicht eine Mehrheit aus? (In unserer Satzung steht „Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszwecks) ist jedoch eine
Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich“).
Lieben Dank im Voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße, Janine