Kann ein Darlehen mit in eine Satzung aufgenommen werden?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 1 month von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden KleineSternchen

    Wir planen für die Gründung/Ausbau und Einrichtung unserer Kita ein Darlehen von einer Bank, die uns nun fragt, ob wir die Rückzahlung des Darlehens auch in die Vereinssatzung mit aufnehmen könnten. – Ist dies rechtlich zulässig bei einer Kita (EKT), die eine Trägerschaft mit Kitagutscheinsystem anstrebt? Wie könnte solch eine Rückzahlung des Darlehens aussehen? Wir wären Ihnen sehr dankbar über eine Antwort hierzu, da wir solch eine Darlehensrückzahlung noch nie in einer Satzung gesehen haben. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort hierzu!
    Herzliche Grüße aus Berlin
    Kleine Sternchen

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo kleine Sternchen,
    Die Aufnahme von Krediten, Darlehen, Bürgschaften oder ähnliche finanzielle Verpflichtungen jeglicher Art können Sie natürlich in Ihre Vereinssatzung mit aufnehmen.
    z.B. könnte es folgendermaßen so aussehen:
    Aufnahme von Krediten und Darlehen oder Eingehen von Verbindlichkeiten:
    Die Aufnahme von Krediten, Darlehen, Bürgschaften oder ähnliche Verpflichtungen oder das Eingehen von Verbindlichkeiten jeglicher Art bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

    Neben der genannten Eintragung des Darlehens in die Satzung sind weitergehende Eintragungen, die sich auf die Rückzahlungskonditionen beziehen, nicht gegeben. Diese müssen allein in der Zusammenarbeit von Verein und Bank ausgearbeitet werden.
    Es ist in unseren Zeiten ganz unmöglich, konkrete finanzielle Vereinbarungen zu verabschieden, da die gesamtwirtschaftlichen finanziellen Eckpunkte stetig im Fluss sind.
    Ratenvereinbarungen gehören in einen Kreditrahmenvertrag aber nicht in eine Satzung.
    Gruß
    Mops

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