Kann man bei seiner Wahl zum Beirat abwesend sein, ohne Erwähung in der Satzung?

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 3 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden mashu

    Kann ein Mitglied eines gemeinnützigen Vereins nach Beantragung in Abwesenheit rechtskrätig in dessen Beirat gewählt werden, auch wenn die Satzung das nicht explizit vorsieht?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ja das geht.
    Voraussetzung ist aber, das dieses Mitglied im Vorfeld eine schriftliche Erklärung abgibt, im Falle seiner Wahl diese auch anzunehmen.
    Eine Satzungsregelung ist hierzu nicht notwendig.

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    Kein Profilbild vorhanden mashu

    Danke Tom, hast du dazu eine Quelle und wäre das auch für ein Mitglied des Vorstands möglich?
    Dieser Link sagt nein (Polyas)

    https://www.polyas.de/vereine/vorstandswahlen/in-abwesenheit

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ich keine keine gesetzliche Vorgabe, die eine Wahl in Abwesenheit verbietet. Wir haben dies auch mehrmals so gehandhabt, ohne Probleme beim Registergericht.
    Nach BGB §27 (1) „Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung“, ist derjenige mit der Wahl gewählt. Jedoch muss er diese Wahl auch annehmen. Mit einer zuvor abgegebenen Schriftlichen Erklärung wäre dies ja geschehen.
    Hier noch ein Link zum wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zu diesem Thema: https://www.bundestag.de/resource/blob/509996/129a917f614376444968ef66b5638b27/WD-7-061-17-pdf-data.pdf

    Kein Profilbild vorhanden mashu

    Danke ! aber warum steht dann auf Polyas, dass man eine Wahl in Abwesenheit in die Satzung aufnehmen muss?

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Naja, wenn man genauer hinsieht, scheint es mir so, dass die ihre Software verkaufen wollen.
    Aber glücklicherweise gibt es ja dieses Forum, wie auch in Facebook. 🙂

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