Kann man ein Vorstandsamt ruhen lassen?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
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    Unser Vereinsvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, Sportwart, Freizeitwart. Geschäftsführender Vorstand sind der 1. und der 2. Vorsitzende und der Kassenwart, jeder vertritt allein.
    Kann der 2. Vorsitzende sein Amt ruhen lassen?
    Geht das? Was bedeutet das?
    In der Satzung steht davon nichts.
    Bei Niederlegung des Amtes, muß das Amt neu besetzt werden.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ganz so einfach ist das mit dem Amt ruhen lassen allerdings nicht. Das deutsche Vereinsrecht, geregelt in den §§21-79 BGB, sieht ein Ruhen lassen von Ämtern nicht vor. Vereinfacht gesagt: Entweder man hat ein Amt oder man hat keines. Auch die Vereinssatzungen sehen die Möglichkeit, das Amt ruhen zu lassen, in aller Regel nicht vor.
    Daher sollten Vorstandsmitglieder sehr vorsichtig sein, wenn sie das einmal übernommene Amt nicht ausüben wollen. Mit der Erklärung, das Amt anzunehmen, entsteht rechtlich gesehen ein Auftragsverhältnis zu dem Verein. Daraus haftet derjenige, der das Amt übernommen hat, auf Schadensersatz, wenn er sein Amt nicht oder nicht sorgfältig ausführt.
    Nichts anderes ist aber das Ruhen lassen eines Amtes. Hier entsteht also ein Risiko für Vorstandsmitglieder, die ihr Amt ruhen lassen wollen.
    Solange die Satzung Ihres Vereins diese Möglichkeit nicht eröffnet, haben Sie genau 2 Alternativen, um haftungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein:
    1) Entweder Sie üben das übernommene Amt sorgfältig aus oder
    2) Sie treten von dem Amt zurück.

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    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    die folgenden Artikel klären über die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines Vorstands sowie über Folgen einer Nicht-Besetzung auf:

    https://www.vereinswelt.de/vorstandsmitglieder

    https://www.vereinswelt.de/vorstandsaemter-nicht-besetzt

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

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