Kapitalanlage

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Unser Verein möchte eine Summe x als Wachstumszertifikat anlegen, da wir z.Zt. nicht auf diese Summe zurückgreifen müssen. Hierzu einige Fragen:
    1. Geht dies als gemeinnütziger Verein.
    2. Wie ist diese Summe x zu verbuchen, ebenso die Zinsen.
    3. Was ist Grundsätzlich zu beachten, wenn ein gemeinnütziger Verein Geld anlegt (konservativ ohne Risiko – z.B. Wachstumssparen)
    Für die Antworten vielen Dank im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein gemeinnütziger Verein muss sein Mittel zeitnah ausgeben. Allerdings kann er Rücklagen bilden:
    1. Freie Rücklagen max. 10% des Jahresumsatzes
    2. Zweckgebundene Rücklagen. Hier muss der Grund für das Ansparen angegeben werden – also z.B. eine größere Anschaffung oder eine Baumaßnahme.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Hallo Herr Baumann,
    zunächst herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch habe ich noch eine Frage.
    Sehe ich folgende Annahme richtig.
    Unser Verein ist unter anderem Träger der freien Jugendarbeit. Diese hat auf Grund von Umbaumaßnahmen am Vereinsheim in den letzten Jahren nicht stattgefunden. Da die Jugend nun aber einen eigenen Raum erhalten soll benötigen wir dieses Geld für dessen Ausbau, bzw. Einrichtung. Leider steht z.Zt. nicht genau fest wann wir mit der Jugendarbeit wieder gebinnen, da sich die Baumaßnahmen, Gemeinde ist nicht die schnellste (Gebäude gehört der Gemeinde), leider schleppend hinziehen.
    Wir wollen das Geld aber nicht einfach brach liegen lassen und es so anlegen, dass wir auch jederzeit über das Geld verfügen können.
    Dann müsste es doch machbar sein, zumal bisher das FA nicht gemeckert hat.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Selbstverständlich können Vereine auch Geld anlegen, sie dürfen sogar Aktien kaufen. Bedingung ist allerdings, dass die Erträge wieder dem Vereinszweck zugeführt werden. Wenn allerdings Verluste entstehen, kann der Vorstand schadenersatzpflichtig werden. Sie sollten diese Entscheidung daher die Mitgliederversammlung treffen lassen.

    Die Geldanlagen bezeichnen Sie als Rücklagen für die Jugendarbeit.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Herzlichsten Dank für Ihre kompetente Antwort. Schätzte diese sehr.

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