Kassenprüfer-in der Satzung steht nichts

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 1 month von  wasserfee.
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  • Kein Profilbild vorhanden wasserfee

    In unserer Satzung steht nichts von einem Kassenbericht und einem Bericht der Kassenprüfer – ist das zwingend vorgeschrieben (im BGB habe ich auch nichts gefunden) ?
    Wir sind ein e.V..

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Wasserfee,
    Sie haben Recht, der Vereinsvorstand verwaltet das Vereinsvermögen treuhänderisch. Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, die Verwaltung des Vereinsvermögens durch den Vorstand zu prüfen.
    Doch eine allgemeine Prüfungspflicht ist im Vereinsrecht nicht geregelt. Im Normalfall bestimmt die Vereinssatzung, dass die Vermögensverwaltung des Vorstandes durch Kassenprüfer zu prüfen ist. dabei werden üblicherweise Vereinsmitglieder ehrenamtlich zu Kassenprüfern bestellt.
    Die Bestellung der Kassenprüfer erfolgt regelmäßig durch die Mitgliederversammlung. Sie umfasst sowohl die Wahl der Kassenprüfer als auch den Prüfungsauftrag.
    Zu empfehlen ist, dass die Mitgliederversammlung die Prüfer nicht nur allgemein mit der Prüfung beauftragt, sondern auch deren Umfang und Schwerpunkt festlegt. Der Prüfungsauftrag ist aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung die wichtigste Rechtsgrundlage für den Kassenprüfer.
    Noch besser ist es, die Anweisungen für den Kassenprüfer in einer Haushalts-und Kassenordnung festzulegen. Neben dem Prüfungsauftrag und den möglichwerweise in der Haushalts- und Kassenordnung gibt es keine Vorschriften, die die Vorgehensweise des Kassenprüfers genauer bestimmen.
    Und noch etwas: Die Entlastung des Vorstandes ist keine Aufgabe des Kassenprüfers, sondern der Mitgliederversammlung. Der Kassenprüfer bereitet diese Entscheidung mit seinem Prüfbericht nur vor. Dies bedeutet, dass die Mitgliederversammlung den Vorstand auch dann entlasten kann, wenn der Kassenprüfer keinen Bericht abgeben oder die Entlastung nicht vorschlagen hat. Andererseits kann die Mitgliederversammlung die Entlastung selbstverständlich auch versagen, obwohl der Kassenprüfer die Entlastung empfiehlt.
    Mops

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    Kein Profilbild vorhanden wasserfee

    Danke schon mal, in allen Vereinen, wo ich bin, haben wir Kassenprüfer, etc. , nur in diesem einen steht halt nichts in der Satzung und bald ist Hauptversammlung und ich wollte schon mal was zur Mittelverwendung von meinem Vorstand hören, deshalb die Frage. Warten wir mal ab- Danke nochmals.

    Kein Profilbild vorhanden CString

    Hi wasserfee,
    Ist kein Kassenprüfer bestellt sind meines Wissens alle Vereinsmitglieder, lt BGB Vereinsrecht, berechtigt in die Unterlagen und Belege Einsicht zu nehmen.
    Cstring

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