Vereinsnamen ändern – so geht es richtig

Vereinsnamen ändern – so geht es richtig

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Vereinsnamen ändern: Der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ will sich umbenennen. Der 1919 gegründete Verein steuert auf sein 100-jähriges Jubiläum zu. Er pflegt die Gräber 2,6 Millionen deutscher Soldaten, Opfer zweier Weltkriege, auf 832 Friedhöfen in 45 Ländern.

Der Verein stellt sich nun die Frage: Wie geht es weiter. Der NRW-Geschäftsführer Peter Bülter äußerst sich im Kölner Express: Die Mitglieder sterben weg, auch eine Vielzahl von Mitarbeitern geht in Pension. Zudem: „Der Vereinsname ist ein Relikt von 1919. Das stößt auf Aversionen bei jungen Leuten, die denken: Was kann man bei so einem Namen schon erwarten?“

Nun hat der Verbandspräsident eine „Arbeitsgruppe Leitbild“ ins Leben gerufen, die die Zukunftsaufgaben abstecken soll. Man sucht auch einen neuen Namen. Sicher eine richtige Entscheidung.

Für mich bietet diese Meldung von heute einen Anlass, um im Tipp der Woche einmal auf das Thema Namensänderung bei Vereinen einzugehen. Denn nicht nur der VDK hat ein Problem mit seinem Namen – so mancher in die Jahre gekommene andere Verein auch.  Man denke nur an die zahlreichen „Männergesangsvereine“, die händeringend nach Nachwuchs suchen und keinen finden, weil „Männergesangsverein“ für die Jugend von heute alles andere als erotisch und spannend klingt.

Schauen wir uns das Thema einmal genauer an.

Wofür steht der Vereinsname?

Den Namen Ihres Vereins legt die Satzung fest. Rechtlich heißt es so schön: Der Name ist die Bezeichnung, unter der sich die Mitglieder sammeln und als Verein in der Öffentlichkeit (im Rechtsverkehr) auftreten.

Durch seinen Namen unterscheidet sich Ihr Verein von anderen Vereinen. Sein Name ist Kennzeichnungs-, Ordnungs- und Unterscheidungsfunktion.

Wer legt den Vereinsnamen fest?

Der Name des Vereins wird von den Gründungsmitglieder festgelegt. Er steht damit in der Satzung. Und das bedeutet:

Will Ihr Verein seinen Namen ändern, geht das nicht ohne Satzungsänderung.  Das heißt: Ihr Verein braucht, um den Namen zu ändern, so viele Stimmen, wie Ihre Satzung auch für Satzungsänderungen vorsieht. Und: Die Namensänderung wird nicht gleich mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam, sondern erst dann, wenn die Satzungsänderung beim Amtsgericht eingetragen ist.

Tipp:

Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte das Protokoll zur entsprechenden Mitgliederversammlung den Beschluss der Mitgliederversammlung eindeutig wiedergeben:

Die erschienenen Mitglieder haben einstimmig eine Änderung § 1 Abs. 1 der Satzung (Namen des Vereins)  beschlossen. § 1 Abs. 1 der Satzung lautet nun wie folgt: …………

Anglizismen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage:

Darf Ihr Verein einen nicht-deutschen Namen tragen?

Der Vereinsname muss nicht der deutschen Sprache entnommen sein – er muss aber in deutschen Schriftzeichen wiedergegeben werden können. Dabei scheiden also arabische, japanische, russische und andere Schriftzeichen aus. Dies gilt übrigens auch für den Untertitel (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).

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