Rederecht für Nichtmitglieder in Jahreshauptversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 2 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Landgrebe

    Hat ein Nichtmitglied/Besucher in der jährlichen Jahreshauptversammlung ein Rederecht bzw. kann der Vorstand den Nichtmitglied/Besucher das Rederecht entziehen?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    auf einer Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes Mitglied Rederecht. Das Wort erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge, in der die Wortmeldungen eingegangen sind.
    Gäste jedoch haben grundsätzlich kein Teilnahme- und Mitwirkungsrecht. Die Satzung oder ein Beschluss der Mitgliederversammlung können dazu aber die entsprechenden Regeln festlegen. Z.B. Repräsentanten von Dachverbänden oder assoziierten Körperschaften Rechte einräumen, Grußworte zulassen etc.. In jedem Fall haben Gäste nur ein Recht auf Anwesenheit, es sei denn, die Satzung gewährt ihnen zusätzliche Kompetenzen.
    In der Vereinspraxis wird es auch oft so gehandhabt. Möchte ein Gast das Wort ergreifen -die Satzung hat dazu nichts geregelt – fasst die Mitgliederversammlung einen Beschluss, dass der Gast reden darf.
    Viele Grüße
    mops

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