Satzung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 3 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden Claudia-Kerstin

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zur Satzung.
    1. Ist eine Satzung gültig, wenn Sie kein Datum trägt von wann diese ist?
    In diesem Fall steht nichts zum Inkrafttreten drin und trägt nur die Unterschrift vom Vorsitzenden.

    2. Wenn der erste Vorsitzende, der ursprünglich die Satzung unterschrieben hat, inzwischen seinen Vorsitz an eine neue Person abgegeben hat,
    wird dann die Satzung einfach vom neuen Vorsitzenden unterschrieben?

    3. Wenn in der Satzung auf eine zusätzliche Geschäftsordnung verwiesen wird, aber diese nicht zu finden ist und dem aktuellen Vorstand nicht bekannt ist,
    wie ist damit jetzt umzugehen?

    Gruß Claudia-Kerstin

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo

    Eine Satzung ist gültig, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen ist (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__71.html). Ein Datum muss nicht angegeben werden. Nur wenn die Satzung zu einem anderen Zeitpunkt inkraft treten soll, ist das Datum nötig.

    Der Vorsitzende muss das Protokoll der Sitzung unterschreiben, die die Satzung oder die Satzungsänderung beschlossen hat. Die Satzung eines Vereins wird normalerweise nicht unterschrieben. Andere Satzungen (z.B. Gemeindesatzungen) werden vom Vorsitzenden (dem Bürgermeister) unterschrieben. Diese Unterschrift beglaubigt, dass die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist — Genau wie die Unterschrift auf dem Sitzungsprotokoll bei der Vereinssatzung. Spätere Vorsitzende, die nichts mit dem Beschluss der Satzung zu tun haben, unterschreiben natürlich nicht nochmal.

    Wenn in der Satzung auf eine GO verwiesen wird, bedeutet das nur, dass die Reglungen dieser GO wirksam sind. Wenn ihr also in der Satzung festgelegt habt, dass ihr bestimmte Sachen in einer GO regeln wollt, und keine GO habt, ist manches eben nicht von euch geregelt. Ihr <b>könnt</b> es aber regeln, ohne das ins Vereinsregister eintragen zu müssen und, je nach Satzung, möglicherweise auch mit einem einfacheren Verfahren. In vielen Vereinen kann die Satzung nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden, die GO aber mit einfacher Mehrheit. Die Satzung kann den Beschluss einer GO sogar delegieren, z.B. an den Vorstand.

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