Satzung Beschlussfähigkeit

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Rolf.
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  • Kein Profilbild vorhanden Rolf

    Wir möchten unsere Satzung neu fassen. In Ihren Mustersatzungen gibt es da einige Beispiele die wir schon auf uns zugeschnitten haben. Unsere Frage ist nun, muss eine bestimmte Anzahl Mitglieder (z.B. 1/3 oder 10 % usw.) zu Jahreshauptversammlungen anwesend sein um Beschlussfähig zu sein oder kann man dies so formulieren wie z.B. eine ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig?
    Vielen Dank für Ihre freundlichen Bemühungen im Voraus.
    Mit herzlichen Grüßen
    Rolf Hempel (2. Vorsitzender des SV Saupsdorf e.V.)

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Sie sollten in ihrer alten Satzung nachsehen, was hier zum Thema Satzungsänderung steht.
    In der Regel wird die Anforderung einer Satzungsänderung, was auch eine Neufassung ist, in den Anforderungen heruntergeschraubt. Z.B. 2/3 der answesenden Mitglieder.
    Seht in der alten Satzung hierzu nichts, müssen 100% der Mitglieder der Satzungsänderung zustimmen. Dies können Sie auch bis max. einen Monat nach Sitzungstermin schriftlich bei den nicht anwesenden Mitglieder einhölen.
    Bzgl. der Beschlussfähigkeit der MV müsste auch in der alten Satzung eine Grenze stehen. wenn nicht ist die MV mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.

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    Kein Profilbild vorhanden Rolf

    Hallo Tom, vielen Dank für diese Antwort. Unser Problem liegt aber darin, das wir die Beschlussfähigkeit der MV herunterschrauben wollen, da in der alten Satzung steht, das 1/3 der Mitglieder anwesend sein müssen. Leider erreichen wir das eine drittel selten und müssen so immer eine außerordentliche MV einberufen. Daher die Frage können wir in der Neuen Satzung schreiben:
    Eine ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist immer beschlussfähig
    oder
    Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
    oder müssen wir die Grenzen der Alten Satzung übernehmen?
    Vielen Dank für die freundlichen Bemühungen im Voraus
    Rolf Hempel

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