Satzung – Recht auf Beschwerden …oder nicht?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 2 weeks von  Tom.
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    Die Vereinssatzung regelt u.a.: „Den ordentlichen Mitgliedern steht das Rech zu ….b) ….Beschwerden, Vorschläge und Anträge aan den Vorstand des Vereins zu richten.
    Werden Beschwerden (z.B. Ruhestörungen, Hausfriedensbruch, Ordnungswidrigkeit anderer Mitglieder) an den Vorstand gerichtet besteht dann: a) ein Recht auf Antwort oder kann die Vorstandschaft b) solche Mitgliederanliegen einfach ignorieren?
    Danke, Leute mit dem grünen Daumen für jede Info.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da dies offiziell so in der Satzung steht, kann der Vorstand evtl. Beschwerden, aber auch Vorschläge und Anträge nicht einfach ignorieren. Er muss hier zumindest eine adäquate Antwort geben, wie er gedenkt damit umzugehen.
    Lässt der Vorstand dies einfach ins Leere laufen verstößt er gegen die Satzung!! Das würde ich dann aucf der nächsten Mitgliederversammlung anprangern.

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