Satzung, Vorstand, Beisitzer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Claudia-Kerstin

    Hallo,
    in unserer Satzung vom eingetragenen Verein steht:

    §11 Der Vorstand
    1. Der Vorstand besteht aus:
    a) Dem Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist dafür verantwortlich, dass der Verein im Sinne der Satzung und nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung geführt wird.
    b) Dem stellvertretenden Vorsitzenden. Er ist ständiger Vertreter des Vorsitzenden.
    c) Dem Schriftführer. Er ist zuständig für die Protokollführung, sowie Pressearbeit usw.
    d) Dem Kassenführer. Ihm obliegt die Kassen und Haushaltsführung. Er ist zeichnungsberechtigt für alle Kassengeschäfte und in diesem Rahmen besonderer Vertreter im Sinne
    des § 30 BGB. Im Verhinderungsfall kann der Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied Kassengeschäfte rechtsgültig vornehmen. Der Verhinderungsfall braucht nicht dargelegt zu werden.
    e) 3 Beisitzern

    2. Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes darüber hinaus bis zur etwaigen Neuwahl der Nachfolger im Amt.
    3. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Reise- und Fahrtkosten sowie sonstige unabwendbare Ausgaben sind ihnen zu erstatten.
    4. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen und ist beschlussfähig, wenn außer dem einladenden Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung, sein Stellvertreter, noch zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
    5. (seit Jan. 2004 neu) Vorstand im Sinne § 26 BGB sind:
    a) Der Vorsitzende
    b) Der Stellvertretende Vorsitzende
    c) Der Kassenführer
    Zwei von Ihnen gemeinsam sind zur Vertretung des Vereins berechtigt.
    6. Willenserklärungen gegenüber dem Verein gelten als abgeben, wenn sie gegenüber einem Vorstandsmitglied ausgesprochen werden.

    So, nun zu meinen Fragen:
    1. Sind Beisitzer vollwertige Vorstandsmitglieder?
    2. Kann der stellvertretende Vorsitzende (b) auch gleichzeitig der Schriftführer (c) sein?
    3. Wenn sich auf der Jahreshauptversammlung kein neuer Kassenführer findet und der vorherige sein Amt niederlegt und entlastet wird, darf dann der Vorsitzende dieses Amt übernehmen? bzw. sich auch für dieses Amt wählen lassen?
    4. Was passiert wenn der Vorsitzende für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird und diese komplette Amtszeit nicht ausführen kann?
    5. Müssen immer 3 Beisitzer gewählt sein und auf welche Dauer sind diese dann im Amt?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Laut Ihrer Satzung gehören drei Beisitzer zum Vorstand, sie sind nach § 26 BGB aber nicht vertretungsberechtigt. Da die Satzung diese Zahl allerdings nicht als Maximalzahl angegeben hat, müssten also auch immer drei gewählt werden.

    Eine Ämterbündelung oder -zusammenlegung ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich zulässt.

    Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, muss diese Position in einer Mitgliederversammlung nachgewählt werden.

    H. Baumann

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