Satzungneufassung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  vm_0113.
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  • Kein Profilbild vorhanden Grabe

    Ich habe in der Neufassung folgenden Inhalt:

    § 8 Umlagen

    1. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können von den Mitgliedern Umlagen erhoben werden.

    2. Die Höhe der Umlage darf das Sechsfache des Mitgliedsbeitrages nicht übersteigen. Maßgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat.

    3. Über die Notwendigkeit, die Höhe und Fälligkeit von mlagen und den Kreis der zahlungspflichtigen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    ———————————————
    Sollte der Verein in finanzielle Schwierigkeiten kommen, verpflichtet diese Satzungsregelung zur Begleichung von „Schulden““ eine Umlage von den Mitgliedern zu verlangen? „

    Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo

    ich hoffe sehr, das Sie neue Mitglieder darüber informieren.
    Ich als Familie würde das so nicht hinnehmen bzw die Mitgliedschaft sofort kündigen.
    Aus dem einfachen Grund wenn ich z. B 100 € Jahresbeitrag zahle und soll dann plötzlich das sechsfache zahlen ; also 600 €! Das wäre dann ein bißchen viel als Familie.
    Vielleicht sollten Sie darüber nochmal nachdenken!
    Mit sportlichen Grüßen
    mtvacd

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    Kein Profilbild vorhanden vm_0113

    Wir sind dabei die Satzung neu zu fassen – das 6-fache wird dann nicht drinstehen, ist erstmal nur ein Entwurf.

    Kein Profilbild vorhanden vm_0113

    den Wortlaut habe ich aus einem Fachbuch entnommen, aber leider ist damit meine Frage nicht beantwortet – wenn das in der Satzung steht, können die Mitglieder bei einer möglichen Insolvenz dann zur Zahlung verpflichtet werden?

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