Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 3 months von  hbaumann.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir BITTEN um Ihre HILFE…

    Wir sind ein Verein die von Studenten damals gegründet wurde und es jetzt nebenbei weiter machen. Es soll im engeren Kreis weiter leben..

    Wir haben z.Z. knapp 20 Mitglieder.

    Vielleicht können Sie uns weiterhelfen, die zu Vereinfachungen führen.

    Wir müssen lt. Satzung immer 7 Personen im Vorstand sein, damit der Verein bestehen bleibt.. Können es auch 2-5 Personen sein? Wenn, ja. Wo und wie müsste die Änderung aussehen?

    Eine letzte BITTE wäre…

    Wir sind eine (gemeinnütziger) Jugendverein, die Jugendliche in Bildung, Kultur und Integration fördert.

    Wir sind ein Verein, die die gleiche Gesinnung mit einem Verein hat, die in Berlin 1923 gegründet wurde, die Seit ca. ende 1920 anfang 1930 nicht mehr existiert!

    Unsere Frage ist..Gibt es eine Möglichkeit, den Verein, was 1923 gegründet wurde, wieder zu beleben…

    Mit den damaligen Vereinsnamen usw.?

    Wie müssten wir vorgehen, damit rechtlich alles seine Rang und Ordnung hat?

    Müssten wir nur die Satzung den Namen mit aufnnehmen(?) oder was müssten wir ändern, wenn ja wie müsste dieses aussehen?

    Also wir wollen als ein bestehender Verein, einen Verein aus 1923 wiederbeleben.

    Wir wissen, man kann es mit Umwegen machen, aber wie?

    Leider sind wir wirtschaftlich nicht in der Lage diese Beratung zu bezahlen, aber wir bitten um Ihre HILFE….

    Wir haben vor kurzen einen Mitgliederversammlung berufen, wo auch ein Punkt mit aufgeführt wurde „Satzungsänderung“, damit wir schonmal abgesichert sind, wenn wir was ändern können, dann jetzt BITTE und dafür brauchen wir Ihre HILFE!!!

    Unsere Satzung habe ich Ihnen im Anhang mitgeschickt!

    HERZLICHEN DANK.

    Kein Profilbild vorhanden timurok26

    Hallo zusammen,
    kann mir niemand helfen???

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    hbaumann hbaumann

    Wenn Sie den Vorstand verkleinern wollen, geht das nur über eine Satzungsänderung.

    Einen Altverein kann man nur wieder aufleben lassen, wenn es wenigstens noch ein lebendes Vorstandsmitglied von damals gibt. Dieses Vorstandsmitglied könnte dann wieder neue Mitglieder aufnehmen und den Verein zum Leben erwecken. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden timurok26

    Lieber Herr Baumann,
    erst ein mal dankeschön für die Antwort.

    Wie ist es, wenn keiner mehr lebt und wir nehmen nur den Namen mit in die Satzung? (Wo müssten wir diesen Namen mit unterführen?)

    Danke

    hbaumann hbaumann

    Wenn der Altverein noch im Vereinsregister eingetragen und noch nicht gelöscht wurde, ist der Name noch geschützt und kann nicht verwendet werden.

    H. Baumann

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