Satzungsänderung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  icehai.
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    Da unsere Satzung schon Uralt ist, wollten wir die neu machen… da heisst es aber auch, brauche alle Mitgleiderstimmen, was wenn ich die meisten nicht erreiche, oder sich nicht Rückmelden.. ???

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    Alle Mitglieder müssen nur zustimmen, wenn der Verein seinen Zweck ändern will, wenn also z.B. ein Sportverein zum Musikverein werden soll. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall.

    Eine Neufassung ist auch nur eine Satzungsänderung, nur, dass die ganze Satzung betroffen ist. Es gelten daher die Stimmenmehrheiten, wie sie die Satzung für diesen für eine ganz normale Satzungsänderung vorsieht.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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    Ein Paragraf unsere Satzung zwecks Zuwendung der Mitteln soll wegfallen, da er nicht mehr existiert…. Der Hauptzweck bleibt bestehen , und andere Paragrafen auf dem neusten Stand bringen. Recht da also die Mehrheit der anwesenden Mitglieder ???

    Kein Profilbild vorhanden icehai

    Wir ändern unseren Zweck nur in eine Sache, da er weggefallen ist, der Hauptzweck bleibt bestehen.. Dann werden noch andere Änderungen vorgenommen, weil, wir gesagt er uralt ist und die Vorschriften nicht mehr entspricht, also fast ne komplette satzungsänderung, der hauptzweck bleibt aber bestehen.. Wir sind nur ein Fanclub

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